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Teleskopstapler sicher einsetzen
Bei Arbeiten am und auf dem Dach können Teleskopstapler als Kran eingesetzt werden. Mit dem Ausleger bringen sie die Last in die Höhe. © Getty Images/Jarretera

Arbeitssicherheit : Teleskopstapler sicher einsetzen

Auf Baustellen sind Teleskopstapler beliebt, weil sie rasch zu einem Kran oder einer Hubarbeits­bühne umgerüstet sind. Wie sich die Stapler sicher.

Die Energiewende führt dazu, dass auf vielen Dächern Photovoltaikanlagen installiert werden – auch auf Bestandsgebäuden. Da ist oft nicht viel Platz, um die Teile der Anlage sicher auf das Dach zu bekommen. Bei solchen Einsätzen greifen die installierenden Betriebe daher gern auf einen bestimmten Maschinentyp zurück: Teleskopstapler. Sie sind kleiner und wendiger als herkömmliche Autokrane. Doch auch gegenüber anderen Flurförderzeugen haben sie Vorteile: Sie sind geländegängig, verfügen über verschiedene Lenkungsarten und sind vor allem mit einem Teleskopausleger ausgestattet, dem sie ihren Namen 
verdanken.

Klicktipp

Muster für Betriebsanweisungen gibt es in der DGUV Information 208-059 Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern.

Anbaugeräte je nach Einsatz anschließen und wechseln

Der Ausleger lässt sich weit genug ausfahren, um Teile der Photovoltaik­anlage auf das Dach eines Einfamilienhauses oder einer Lagerhalle zu heben. Verschiedene Anbaugeräte wie Kranhaken, Schaufeln und Arbeitskörbe machen Teleskopstapler zu multifunktionalen Maschinen, die sich flexibel einsetzen lassen.

„Der Einsatzbereich der Teleskopstapler ist dank der Anbaugeräte wesentlich größer als der von Gabelstaplern“, sagt Markus Tischendorf, Aufsichtsperson bei der BG ETEM. Allerdings dürfen nur solche Anbaugeräte verwendet werden, die in der Betriebsanleitung des Herstellers genannt sind oder die dieser auf Nachfrage für zulässig erklärt.

Fahrerinnen und Fahrer umfangreich qualifizieren

Die Vorgaben der Betriebsanleitung einzuhalten, ist nicht die einzige Voraussetzung für einen sicheren Betrieb der Spezialmaschinen. Auch die Ausbildung der Beschäftigten ist wesentlich. Der DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer und Fahrerinnen von geländegängigen Teleskopstaplern“ beschreibt Standards für eine Qualifizierung in mehreren Stufen.

„Je komplexer ein Teleskopstapler ist, desto umfangreicher muss die Ausbildung des Bedienpersonals sein“, gibt Tischendorf zu bedenken. Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss qualifizierte Beschäftigte zudem schriftlich beauftragen. Das kann formlos oder mit einem ­Bedienerausweis erfolgen.

Betriebe, die zum Beispiel eine Photo­voltaikanlage installieren wollen, ­haben nicht immer eigene Maschinen, sondern mieten sie für ­einzelne Bauprojekte. In diesen Fällen ist es umso wichtiger, dass die Bedien­person von einer Führungskraft eingewiesen wird und eine umfang­reiche Sicht- und Funktionskontrolle vornimmt, ehe der Einsatz beginnt. Sicherheits­beauftragte können darauf achten, dass dies geschieht, und helfen sicher­zustellen, dass die ­Bedienperson das letzte Prüfprotokoll einsehen kann.

Checkliste

Sicht- und Funktionskontrolle

Zustand des Fahrzeugs anschauen:

  • Sind Karosserie, Ausleger oder Abstützungen beschädigt?
  • Gibt es geeignete Unterlegplatten zur Abstützung?
  • Sind die Reifen intakt?
  • Entspricht der Reifendruck den Herstellervorgaben?
  • Hat das Hydrauliköl den korrekten Füllstand?
  • Tritt irgendwo Hydrauliköl aus?
  • Ist der Fahrersitz in einem ordnungsgemäßen Zustand?
  • Ist ein Gurt vorhanden?
  • Sind die Pedale griffig?
  • Sind Beschädigungen am Anbaugerät erkennbar?

Dokumente prüfen:

  • Ist/sind die Betriebsanleitung/en vorhanden?
  • Liegt eine Kopie des letzten Prüfnachweises vor?
  • Sind die Tragfähigkeits­diagramme vorhanden?

Funktionsfähigkeit der 
Sicherheitssysteme checken:

  • Beleuchtung und Hupe
  • Betriebs- und Feststellbremse
  • Spiegel
  • System zur Lastmoment­anzeige und -begrenzung
  • Abstützungen
  • Pendelachssperre
  • Falls vorhanden: Kamera-Monitor-Systeme und andere Warn- und Sensoriksysteme sowie Niveauregulierung

Untergrund prüfen und bei Bedarf Stützen verwenden

Wenn es zu Unfällen mit Teleskopstaplern kommt, hat dies in vielen Fällen damit zu tun, dass die ­Maschinen umkippen. Dazu kommt es insbesondere dann, wenn der Stapler überladen wurde. Welche Last er heben und befördern kann, hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Höhe und Reichweite des Aus­legers.

Tragfähigkeitsdiagramme zeigen der Bedienperson an, was für ihren Stapler mit dem jeweiligen Anbaugerät gilt. Teleskopstapler, die ab September 2010 zugelassen wurden, verfügen zudem über eine weitere technische Sicherheitsmaßnahme: die Lastmomentanzeige. Sie warnt die Bedienperson in mehreren Stufen vor Kipp- und Überlastungsgefahren – optisch und akustisch.

Neben der Lastverteilung spielt auch die Standsicherheit eine große Rolle, wenn es darum geht, ein Kippen zu verhindern. „Der Untergrund muss tragfähig sein, insbesondere wenn das Gerät mit zusätzlichen Stützen ausgestattet ist“, so Tischendorf. Bei weichem Untergrund kommen Hilfsmittel zum Einsatz. „Die Stützen des Teleskopstaplers lassen sich mit Holzbohlen unterbauen, die für eine stabile Basis sorgen.“

Warum es zu Unfällen kommt

© raufeld

  • unzureichende Abstützung
  • die Verwendung nicht zugelassener Anbaugeräte
  • Fahren mit angehobener Last
  • Zu nah an Gruben
  • Zu starkes Gefälle
  • Unzureichend tragfähige Fahrwege
  • Unzureichende Sicht
  • Nicht festgelegte Verkehrswege

Quelle: DGUV Information 208-059, Tabelle 2.1

Spiegel und Kamera-Monitor-Systeme der Teleskopstapler nutzen

Weitere Risiken bestehen, wenn der Stapler in Bewegung ist. Die Wege, die der Teleskopstapler auf der Baustelle nutzt, werden im besten Fall bereits im Vorfeld geplant und fest­gelegt. Dennoch sind die Sicht­verhältnisse für die Bedienperson oft eingeschränkt, weshalb sich ­Personen nicht im Gefahrenbereich um den Teleskopstapler aufhalten dürfen. „Die konkreten Sicht­verhältnisse lassen sich leicht überprüfen: Kann die ­Bedienperson eine im Abstand von einem Meter vor, hinter oder neben der ­Maschine in leicht gebückter oder kniender Haltung befindliche Person sehen?“, fragt Tischendorf.

Dabei erweitern Kamera-Monitor-Systeme und Spiegel das Sichtfeld. Fehlt diese technische Möglichkeit, sollte sie nachgerüstet ­werden. ­Solange dies nicht möglich ist, ­kommen vorübergehend organisatorische Maßnahmen zum Einsatz. Ein­weisende Personen und Posten sichern dann den Weg. „Währenddessen dürfen sie keine andere Tätigkeit ausüben“, so Tischendorf. Die Sicherungsposten und andere Beschäftigte im Umkreis sollten zudem Warnwesten tragen, um die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen. Sicherheitsbeauftragte können auch hier darauf achten, dass alle Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden.